Das Produkt ist zugelassen nach der Biozid-Verordnung 528/2012 und gemäß ChemBiozidMeldeV bei der BAuA gemeldet.
*Das Produktionsverfahren ist durch ECHA (european chemicals agency) auf europäischer Ebene genehmigt. Das Desinfektionsmittel ist für die Hautdesinfektion in der Anmeldung.
Das Desinfektionsmittel HPH-MED hat den Dermatest mit der Note "Excellent" bestanden.
Folgend und im Downloadbereich finden Sie Gutachten und unser Merkblatt.